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Videoüberwachung: Vorschriften und Vorgehensweise

Wer sein Eigenheim oder seine Firma optimal vor Einbrüchen schützen möchte, der greift häufig auf eine Videoüberwachung zurück.

Es werden im Handel zahlreiche Möglichkeiten angeboten, doch was darf man und was ist nicht erlaubt. Im Folgenden erläutern wird, wie Sie auf der sicheren Seite sind.

Überblick und Erklärung: Was ist Videoüberwachung?

Bei der Überwachung eines Ortes handelt es sich um eine bestimmte Zone, die mittels Kamera überwacht wird. Hierbei kann es sich um einen Eingangsbereich, den Garten oder einen anderen Bereich handeln.

Der zu überwachende Bereich wird mit einer Kamera ausgestattet und das Bildmaterial auf einen Monitor übertragen. Es gibt unterschiedliche Anlagen, auf die man zurückgreifen kann.

Einige Modelle übertragen nur das reine Bildmaterial, andere sind mit einem Ton ausgestattet. Es gibt jedoch auch sogenannte Dummys. Hierbei handelt es sich um eine Attrappe.

Diese Attrappen sehen jedoch den richtigen Videokameras sehr ähnlich und man erkennt kaum, dass es sich hierbei um keine echte Kamera handelt.

Die Überwachung mit Videokameras bietet zahlreiche Vorteile

Mittels einer Security Camera Wire lassen sich Diebstähle und Einbrüche häufig wesentlich schneller aufklären. Betroffene Personen können den Einbrecher bereits vor oder während des Einbruchs sehen und die Polizei verständigen.

Einige Modelle, die häufig bei Firmen eingesetzt werden, verfügen zudem über einen stummen Alarm. Der Einbrecher bekommt in einem solchen Fall gar nicht mit, dass er bereits entdeckt und die Polizei verständigt wurde.

Nicht nur Gebäude profitieren vom Einsatz der Videoüberwachung

videoüberwachung-was-ist-erlaubt Mit einer Überwachung mittels Videokamera sind häufig öffentliche Bereiche ausgestattet, aber auch Parkanlagen, Flughäfen und Bahnhöfe sowie Sportanlagen und Schulen. Mittlerweile findet man eine solche Überwachung jedoch auch häufig bei Unternehmen oder sogar in privaten Häusern vor.

Eine gute Videokamera sollte mindestens den Wert IP65 vorweisen können. Bei diesem Wert handelt es sich darum, dass die Kamera vor Spritzwasser und Staub optimal geschützt ist.

Möchte man eine Kamera für den Außenbereich einsetzen, so sollte es sich bei dem gewählten Modell um eine Outdoorkamera handeln. Ein solches Modell ist gegen starke Stöße und eventuellen Schlägen bestens gesichert.

Wo ist eine Videoüberwachung erlaubt?

Möchte man sein eigenes Grundstück, die eigenen vier Wände oder sein privates Umfeld optimal vor Einbrüchen schützen, so kann man auf eine Kamera zurückgreifen.

Eine Überwachung ist jedoch nicht immer erlaubt, hier kann man sich schnell in einer Grauzone befinden. Werden Personen mit der Kamera aufgenommen, so müssen diese der Überwachung ausdrücklich zustimmen.

Sie müssen zudem über die vorhandene Kamera informiert werden. Dies kann mittels Aussage des Eigentümers erfolgen oder mittels eines Hinweisschildes. Beim Anbringen einer Kamera, gerade, was die privaten Zonen angeht, muss genau darauf geachtet werden, dass nicht fremde Objekte von der Videokamera aufgenommen werden.

Gerade, Personen, die ihren Garten überwachen, können schnell mal eine Aufnahme von einem Nachbargrundstück machen, auch wenn dies versehentlich geschieht. Solche Aufnahmen sind eine Straftat und können geahndet werden.

Videoüberwachung am Haus einrichten – Wie sollte man dabei vorgehen?

Wer eine Videokamera installieren möchte, der muss vorab einige Dinge beachten. Besonders wichtig ist, dass niemals Bereiche aufgenommen werden, die sich außerhalb des eigenen Grundstückes befinden. Videokameras dürfen niemals auf das Grundstück eines Nachbarn gerichtet sein und auch die Straße darf nicht gefilmt werden.

Das Gleiche gilt natürlich für den Bürgersteig. Es gibt unterschiedliche Kameramodelle, die man für die Überwachung verwenden kann. Die meisten Modelle verfügen über WLAN, wer jedoch ohne Internet und WLAN auskommen möchte, der kann auf eine Funkkamera zurückgreifen.

Das sind die gängigsten Kameraarten zur Videoüberwachung

Bei der Wahl einer Funkkamera ist jedoch eine Live-Übertragung auf den Computer oder das Smartphone nicht möglich. Funkkameras verfügen in der Regel über einen SD-Karten-Slot. Alle Aufnahmen werden auf der Karte gespeichert und können von dem Besitzer eingesehen werden.

Eine weitere Möglichkeit bietet eine Kamera, die mit NVR ausgestattet werden. Die Kamera wird einfach mit dem NVR mittels Netzkabel verbunden und an das Stromnetz angeschlossen. Videos können auf diese Art und Weise rund um die Uhr aufgezeichnet werden.

Eine kabellose Überwachung mittels WLAN ist häufig die erste Wahl. Hierbei handelt es sich um eine IP Technologie, die sich bereits bewährt hat. Auf diese Art und Weise können Livevideos nicht nur auf dem heimischen Monitor eingesehen werden, sondern auch auf dem Smartphone.

Wichtig ist hierbei jedoch, dass man über einen Heimrouter verfügt, damit eine Verbindung aufgebaut werden kann. Kameras, die mittels App-Steuerung agieren, bieten zudem einige Vorteile, denn sie können drinnen und draußen verwendet werden. Eine Verbindung zur Kamera erfolgt in einem solchen Fall entweder über WLAN oder Ethernet-Kabel direkt mit dem Router.

Videoüberwachung am Arbeitsplatz: ist das erlaubt?

Bei der Überwachung des Arbeitsplatzes gilt es einige Dinge zu beachten. Eine Überwachung an öffentlich zugänglichen Plätzen ist laut des Bundesdatenschutzgesetzes gestattet.

Hier kann man sich auf den § 6b BDSG berufen, der für die Wahrung des Hausrechtes verantwortlich ist. Des Weiteren ist das Anbringen einer Kamera am Arbeitsplatz gestattet, wenn diese lediglich zur Abwehr von Gefahren eingesetzt wird.

Eine Kamera darf jedoch keinesfalls dort eingesetzt werden, wo ein Eingriff in den persönlichen Lebensbereich erfolgt. Hierbei handelt es sich um etwa Umkleidekabinen, Schlaf- und Pausenräume und um den Eingangsbereich.

So sieht die rechtliche Lage bei der Videoüberwachung am Arbeitsplatz aus

Es ist zudem darauf zu achten, selbst, wenn man sich eine Einverständniserklärung von den betroffenen Personen zur Videoüberwachung einholt, dass eine solche dennoch nicht rechtens ist.

Höchstpersönliche Orte dürfen niemals, zu keinem Zeitpunkt, überwacht werden. Gibt es in einem Unternehmen einen Betriebsrat, so muss dieser einer solchen Überwachung zustimmen.

Der Betriebsrat muss jedoch nur mit ins Boot geholt werden, wenn es hier vorab keine anderen Absprachen, wie gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen gab.

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Videoüberwachung Schild – Pflicht, oder nicht?

Ein Hinweisschild, dass ein bestimmter Bereich mittels Kamera überwacht wird, ist unerlässlich. Jede Person, welche den kameraüberwachten Bereich betritt, muss vorab darüber informiert werden, dass sie aufgenommen wird.

Die sicherlich einfachste Lösung ist in einem solchen Fall das Anbringen eines Schildes mit der Aufschrift „Dieser Bereich wird Videoüberwacht“. In einem solchen Fall ist der Eigentümer auch gesetzlich abgesichert.

Dieses Schild muss jedoch sichtbar angebracht werden. Des Weiteren muss es sich im Bereich der Videoaufnahme befinden. Es darf sich nicht hinter Büschen oder Hecken verstecken und auch nicht dort angebracht werden, wo gar keine Überwachung stattfindet.

Darf ich eine Videoüberwachung für mein Privatgrundstück installieren?

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Eine Überwachung des privaten Grundstückes ist möglich, wenn man keine öffentlichen Bereiche filmt. Des Weiteren darf die Kamera nicht auf das Grundstück des Nachbarn gerichtet werden und dieses filmen.

Zudem muss jede Person, welche das Grundstück betritt, über die angebrachten Kameras informiert werden. Eine einfache Aussage des Grundstücksinhabers ist nicht ausreichend.

Hier ist ein Hinweisschild erforderlich. Dieses muss sichtbar am Eingang angebracht werden. Es muss für jeden, der das Grundstück betritt, sofort sichtbar sein.

Videoüberwachung Kameras – Das sind die drei besten für Privatnutzer

SANNCE

Bei diesem Modell handelt es sich um ein Kameraüberwachungsset mittels 5MP WLAN. Dieses Überwachungssystem funktioniert kabellos und ist für den Innen- sowie Außenbereich geeignet.

Sie besteht aus 8CH 5MP WLAN NVR und ist zudem wasserdicht. Des Weiteren verfügt dieses Set über eine 1-TB-Festplatte zur Datenspeicherung. Mittels Alexa kann die Kamera gesteuert werden und das Modell verfügt zudem über eine intelligente Personenerkennung.

Blink Outdoor

Bei dieser Sicherheitskamera handelt es sich um ein Modell, welches via WLAN gesteuert wird. Die Kamera ist witterungsbeständig und infolgedessen für den Außenbereich geeignet. Gesteuert werden kann diese Kamera mittels Alexa.

Die vorhandene Batterie verfügt über eine lange Lebensdauer von bis zu 2 Jahren. Erfasst die Kamera Bewegungen, so können diese direkt auf das Smartphone projiziert werden.

Es besteht zudem die Option, wenn die Blink Home Monitor App installiert wurde, dass man nur bei wichtigen Ereignissen informiert wird. Mittels der App besteht sogar die Möglichkeit, das man mit Besuchern live kommunizieren kann. Die Einrichtung ist kinderleicht und kann ohne umständliche Verdrahtung erfolgen.

ieGeek 2K Solar Überwachungskamera

Bei dieser Kamera handelt es sich um ein kabelloses Modell, welches mit Farbnachtsicht ausgestattet ist. Des Weiteren verfügt diese Kamera über einen PIR Bewegungsmelder. Die Kamera wird mittels Solar betrieben und verfügt zudem über eine 2K Super HD & Rundumsicht.

Eine Sirene und Lichtalarm sind ebenfalls bei diesem Modell vorhanden. Diese Kamera ist zudem stromsparend und durch die neuste Technologie werden Fehlalarme minimiert. Dank des 2-Wege-Audiosystems ist ein Gespräch mit den Besuchern problemlos möglich.

Wie sollte man am besten bei der Videoüberwachung privat vorgehen?

Eine Überwachung ohne konkreten Anlass funktioniert (leider) auf keinen Fall. Es muss zumindest angegeben werden, dass man seine Habseligkeiten vor Dieben schützen möchte. Es ist zudem ratsam, mit seinem unmittelbaren Umfeld, wozu auch die Nachbarn zählen, zu sprechen.

Diese sollten über das Vorhaben unterrichtet werden, damit es zu keinerlei Missverständnissen kommen kann. Dies ist gerade dann ein absolutes Muss, wenn man eine Einfahrt mit einer Kamera ausstatten möchte, die auch von anderen Personen genutzt wird.

Leben in einem Haus mehrere Parteien, so müssen diese mit einer solchen Überwachung einverstanden sein. Ist nur eine Person gegen diese Maßnahme, so darf eine solche Kamera nicht installiert werden. Des Weiteren darf Bildmaterial nicht willkürlich gespeichert werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gibt an, dass Bildmaterial oder Tonaufzeichnungen nach spätestens 72 Stunden gelöscht werden müssen. Das Veröffentlichen von solchen Aufzeichnungen ist zudem strikt verboten, auch dann, wenn man mittels der Aufzeichnungen einen Einbrecher entlarven möchte.

Videoüberwachung im öffentlichen Raum – Was ist erlaubt und was nicht?

Eine Überwachung mittels Kamera im öffentlichen Raum ist heutzutage üblich. An Flughäfen, Bahnhöfen, in Krankenhäusern, aber auch in anderen öffentlichen Bereichen finden immer häufiger Überwachungen mittels Kamera statt.

Es dürfen jedoch auch hier nicht willkürlich diverse Kameras aufgestellt oder angebracht werden. Jede Kamera muss über einen Hinweis verfügen. In der Regel greifen öffentliche Einrichtungen hier auf Hinweisschilder zurück. Diese müssen sichtbar angebracht werden.

Reicht bei der Videoüberwachung auf dem Privatgrundstück ein Hinweisschild?

Es muss stets sichergestellt werden, dass Personen nicht illegal gefilmt werden. Eine Hinweispflicht ist daher unverzichtbar. Auf dem Schild muss deutlich stehen, dass dieser Bereich mittels Video überwacht wird und dass Aufzeichnungen erfolgen.

Das heimliche Filmen zieht eine Straftat hinter sich. Wer sich für eine schwenkbare Kamera entscheidet, der sollte unbedingt darauf achten, dass diese nicht versehentlich auf andere Grundstücke schwenkt. Des Weiteren muss sich überall dort ein Schild befinden, wo die Kamera hin schwenken kann.

Ist Videoüberwachung an Schulen gestattet?

In den Zeiten, in denen Schüler und Lehrer sich auf dem Schulgelände befinden, ist eine Überwachung verboten. Schüler und Lehrer und auch Besucher sollten während der Schulzeit nicht in ihrer Privatsphäre gestört werden.

Dies sieht jedoch nach Schulschluss anders aus. Am Abend, wenn sich keine Schüler oder Lehrer mehr auf dem Schulgelände befinden, darf eine Kamera aktiv geschaltet werden.

Jedoch muss auch hier ein Hinweisschild aufgestellt werden, aus dem hervorgeht, dass die Überwachung aktiv ist. Am einfachsten ist dies, mit einem Schild auf dem die Uhrzeiten und eventuell das Wochenende, wo die Kamera aktiv ist, aufgeführt sind.

Videoüberwachung auf dem Firmengelände: Was gilt für mich als Unternehmer?
Als Unternehmer gilt es besonders, die Rechtslage zu kennen. Es muss deutlich ersichtlich sein, dass das Firmengelände mittels Kameras überwacht wird.
Hinweisschilder müssen sich bereits an der Toreinfahrt befinden und am Gebäude selbst, wenn in den öffentlichen Bereichen gefilmt wird.
Videoaufnahmen dürfen jedoch nicht am direkten Arbeitsplatz oder im Pausenraum, sowie der Umkleide der Mitarbeiter stattfinden.

Videoüberwachung und die DSVGO: Was darf ich tun und was nicht?

Eine Überwachung von seinem Privatgrundstück oder der Privaträume ist möglich, solange keine anderen Menschen gefilmt werden. Hierbei ist die Rede von Bürgersteigen oder der Straße, auch das Nachbargrundstück sollte stets tabu sein.

Gleiches gilt auch für öffentliche Gebäude oder Plätze und Unternehmen jeglicher Art. Zudem ist wichtig, dass, wenn eine Kamera installiert, wurde immer darauf mit einem Hinweisschild hingewiesen wird. Dieses Schild muss gut ersichtlich sein und darf sich nicht hinter Büschen, Bäumen oder anderen Dingen verstecken.

Häufige Fragen:

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Gibt es eine Videoüberwachungs-Aufkleber?

Ja, es gibt Aufkleber, die man zu einem Hinweisschild anbringen kann. Möchte man allein auf einen Videoüberwachungs-Aufkleber zurückgreifen, dann muss der Aufkleber eine Mindestgröße von DIN A4 vorweisen.

Wie viel kosten Videoüberwachungssets?

Die Kosten für ein solches Set sind recht unterschiedlich und können stark variieren. Es gibt bereits Sets für unter 100 Euro zu kaufen und welche, die einige hundert Euro kosten. Letztlich kommt es auf die Funktionen, welche ein solches Set mit sich bringt, an.

Lohnen sich Videoüberwachungssets?

Solche Sets können gerade im privaten Bereich sehr hilfreich sein und Einbrecher abschrecken. Im öffentlichen Bereich setzt man in der Regel auf eine besonders gute Technik, die auch ihren Preis hat. Videoüberwachungssets können sich allemal lohnen, wenn man sein eigenes Grundstück etwas sicherer gestalten möchte.

Ist eine Videoüberwachung per WLAN oder kabellos möglich?

Eine Videoüberwachung ist nicht nur per WLAN möglich, sondern auch kabellos. Der Vorteil von einer Überwachung mittels WLAN ist jedoch, dass man Aufzeichnungen sich direkt aufs Smartphone oder den PC senden lassen kann. Eine direkte Unterhaltung ist bei einigen Geräten ebenfalls möglich. Das dazu passende Stichwort ist Security Camera Wire.

Videoüberwachung auf der Baustelle – Wie darf ich meinen Bau schützen?

Baustellenkameras kann man kaufen oder sich mieten, je nach Bedarf. Via App lässt sich das Geschehen rund um die Uhr beobachten. Es gilt jedoch auch hier, dass man die Überwachung mittels Hinweisschild öffentlich machen muss.

Fazit der Redaktion

Sein Unternehmen oder Privatgrundstücke zu überweisen ist möglich, wenn man sich an einige Vorgaben hält. Wichtig ist hierbei stets, dass andere Personen beim Betreten des videoüberwachten Grundstückes darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Dies ist mittels eines Hinweisschildes möglich. Es dürfen jedoch keine Aufnahmen außerhalb der eigenen Zone erfolgen, dies kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Es gibt für jedes Budget und für jeden Bedarf eine Videoüberwachungskamera zu kaufen.

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